Arbeitseinsatz der Rechtsanwälte und Notare sowie ihrer Angestellten für Aufgaben der Reichsverteidigung aufgrund des Führererlasses vom 13. Jan. 1943 und der VO vom 27. Jan. 1943 (RGBl. I, S. 67): Meldungen der Rechtsanwälte und Notare sowie UK- Stellungen für justizfremde Zwecke

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