Gespräch mit Rezzo Schlauch über das AKW Obrigheim
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/006 D951015/109
C951015/109
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/006 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1995
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1995 >> April 1995
15. April 1995
SCHLAUCH: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, die Dauerbetriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Obrigheim aufzuheben, ist ein weiterer Etappensieg auf dem Weg zur endgültigen Stillegung. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin wird zu keiner anderen Entscheidung kommen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist eine vernichtende Niederlage für den Umweltminister Harald B. Schäfer. Dieses Atomkraftwerk muß so schnell wie möglich abgeschaltet werden.
SDR 1
0:07:20; 0'07
Audio-Visuelle Medien
Obrigheim MOS
Kernenergie: Kernkraftwerk Obrigheim
Partei: Grüne: Kernkraftwerk Obrigheim
Prozess: Urteil
Rechtswesen: Verwaltungsgerichtshof
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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