Vor dem Richter Alexander Duden und den Schöffen zu Werden Balthasar Hetterman, Gerhard zu Borcken, Dietrich Grundscheid und Heinrich Schreiber sind erschienen am 29. April 1599 Anwalt Römerscheid und Kalkhof als Vormünder der Pörtincks Erben und brachten ein Pfand, das ihnen der Gerichtsbote aus dem Gut Oberschuir für 40 Goldgulden Hauptsumme übergeben hatte. Sie ließen das Pfand am 26. Mai 1599 zum zweiten Mal, am 26. Januar 1600 zum dritten Mal durch den Richter ausbieten. Der Anwalt der Vormünder hat die Zitation gegen die Erben von Schuren verlangt und später dem Gericht die erfolgte Citation vorgelegt und um den Verkauf des Pfands ersucht. Dagegen haben der Bürgermeister Putz und die Witwe Hettermann protestiert. Der Verkauf ist danach auf Schöffenbeschluß vorgenommen worden, hat aber nicht genügend Geld erbracht. Das Gericht hat über die Restforderung von 22 Gulden, sieben Albus Bann und Friede getan, bis die Erben von Schuren zu Schuren das bessern können. - Es siegeln Richter und Schöffen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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