Godfrijd, Dekan, Gherd Vrese, Archidiakon zu Salzhausen (Soltzenshusen), Gherwynus Uppenberghe, Domkantor, Clawes van Mandeslo, Clawes van Verden, Küster, Werner van Azell, Propst zu Bardowick (Bardewyck), Hermen Schute, Kanoniker, und Kapitel des Doms zu Verden schwören einander, dass sie zur Abwendung größeren Schadens nicht dem päpstlichen Befehl Folge leisten wollen, sich dem Prozess gegen die Lüneburger aus Anlass der Sülzkonkordie anzuschließen. Die ihnen hieraus möglicherweise entstehenden Prozesskosten und Einkommensausfälle sollen aus dem Domvermögen ersetzt werden. Harberd van Mandeslo, Dompropst, und Wilken vam Schonenbeke, Scholaster, schließen sich nachträglich dieser Übereinkunft an.
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