Ausbruch aus dem Erkelenzer Gefängnis
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E1 A 22 d
Vorl. Nr.: 26
22 d
E1 A Urkunden
Urkunden >> Rathausarchiv
19. April 1556
Enthält: Gerhart Middelman, Martin van Venrodt und Johan Spegels, Schöffen zu Erkelenz, bekunden: Nachdem einer der drei herrenlosen Kriegsknechte, die im letzten Monat in die Stadt gekommen seien, wegen Diebstahls angeklagt und inhaftiert worden sei, sei er plötzlich ausgebrochen und entkommen. Auf Verlangen des Erkelenzer Vogtes namens des Königs hätten sie den Ausbruch im Turm und Gefängnis besichtigt, dabei besonders die Fesseln und kluyster, die der Gefangene um die Beine gehabt hätte und die zerbrochen seien, untersucht, ebenso die starke und wohlbeschlossene Tür, die, vier starke Männer schwer, mitten aus dem Turm und dem Gehänge geworfen, dann an der verschlossenen Außentür das Erdreich unter dem Mauerwerk, was ausgegraben und losgehauen sei, so daß er durch das Loch habe kriechen können. Das alles habe soviel Kraft erfordert, daß ein Mensch alleine es habe nicht schaffen können. Sie vermuten, daß er Helfer gefunden habe, die ihm durch ein Atemloch oben im Turm in der Nacht eiserne Geräte zugeworfen hätten.
Archivale
Aussteller: Siegler: die Aussteller
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:05 MEZ