Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Stoffel Fürstenberger zu Gengenbach zu seinem Knecht bis auf Widerruf. Dieser soll treu dienen, wozu ihn der Pfalzgraf oder dessen Vogt zu Ortenberg anfordert. Besonders soll er in Geschäften des Pfalzgrafen bei dessen Untertanen und verbundenen Oberämtern, wenn man Nachfolge (nachvol) tun soll, Hauptmann des Landvolks zu Fuß sein und diese zur Wehr anweisen und ausbilden, dass sie sich darin "bruchlich und musterlich" halten, sodass sie ihre Sache mit dem größtmöglichen Schaden ausrichten. Wenn er zum Dienst angefordert wird, sei es in Kriegen oder sonst im Amt Ortenberg, mag er sein Pferdlein gebrauchen, damit er dem besser nachkommen und das Volk ordnen kann. Außerhalb des Amts Ortenberg will ihn der Pfalzgraf in Kriegsgeschäften wie andere seinesgleichen Kriegsknechte als Hauptmann halten. Für seinen Dienst erjählt er jährlich als Dienstgeld durch den Schaffner zu Offenburg 16 Gulden, 16 Malter Hafer und Hofkleid wie andere Seinesgleichen. Sein Dienstjahr beginnt und endet zum Datum der Urkunde. Stoffel schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie keinen weiteren Dienst anzunehmen und alles zu tun, was einem redlichen, frommen Knecht zusteht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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