Wilhelm Guldin von Flochberg kommt mit Graf Wolf von Eberstein überein, daß dieser ihm Fritz den Schenken von Schenkenstein enthalten und behüten soll, bis er ihn geschätzt oder sonst sich mit ihm vereinbart habe, wofür der Graf den dritten Pfennig von der Forderung des Guldin erhalten soll

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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