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Gottfried Langwerth von Simmern, Weihbischof von Regensburg, bestätigt kraft apostolischer Bevollmächtigung die Wahl des Wolfgang Mohr zum Abt von St. Emmeram und weist ihn in den Besitz der Abtei ein. S=A
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Gottfried Langwerth von Simmern, Weihbischof von Regensburg, bestätigt kraft apostolischer Bevollmächtigung die Wahl des Wolfgang Mohr zum Abt von St. Emmeram und weist ihn in den Besitz der Abtei ein. S=A
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden, BayHStA, Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden 4445
KU Regensburg-St. Emmeram F. 295
Registratursignatur/AZ: Kasten 2, Schublade Nr. 18, Nr. 1
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden >> V. 1601-1800
1719 Oktober 30
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Perg.
Urkunden
lat
Besiegelung/Beglaubigung: ein an rotweißer Kordel anhängendes Wachssiegel in Holzkapsel
Überlieferung: Ausf.
Sprache: lat.
Ausstellungsort: Regensburg
Originaldatierung: Ratisbonae die trigesimo mensis octobris anno ... millesimo septingentesimo decimo nono.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1719
Monat: 10
Tag: 30
Äußere Beschreibung: 51,5 x 69 cm
Langwerth von Simmern: Gottfried, Weihbischof von Regensburg
Mohr: Wolfgang II., Abt von St. Emmeram
Regensburg (krfr.St.), St. Emmeram (Reichsstift): Äbte \ Wolfgang II. Mohr
Regensburg (krfr.St.), Bistum/Hochstift: Weihbischöfe \ Gottfried Langwerth von Simmern
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.