Otto Philips Vogt zu Hunolstein, Herr zu Züsch (Zisch) und Sötern (Söttern), kurtrierischer Oberststallmeister, zugleich für seine Mitlehnsagnaten Ernst Ludwig, Hans Jörg, Otto Ernst und Felix, alle Vogt zu Hunolstein, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Johann von Heppenheim (-heimb), genannt von Saal, Dompropsten zu Mainz d. d. Meintz den 4. July St. Ulrici 1669 über Belehnung mit den mit ihren 'Vettern', den Hilchen von Lorch gemeinsamen Lehen in Gemarkung Lorch. Siegler: Bevollmächtigter des Ausstellers, Johann Salomon Oppenheimer, kurmainzischer Registrator.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner