Erzbischof Stephan von Toulouse, päpstlicher Kämmerer, quittiert Abt Alto von St. Emmeram über die Zahlung von 45 Gulden ausstehender allgemeiner Servitien an die päpstliche Kammer und an Familiare und Offiziale des Papstes sowie acht Gulden und 16 Pfennigen für allgemeine Servitien an die Kleriker und Familiare der päpstlichen Kammer durch Heinrich Wernher, Prokurator des Abtes. S: Apostolische Kammer

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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