Graf Philipp von Hanau-Lichtenberg entscheidet die Streitigkeiten zwischen dem Stift Alt St. Peter zu Straßburg, dem der Bezug des Groß- und Kleinzehnten zu Bodersweier zusteht, und der Gemeinde Bodersweier wegen des kleinen Zehntens dahin, daß er 1. festsetzt, was zu dem großen und was zu dem kleinen Zehnten zu rechnen sei, und 2. bestimmt, daß das Stift der Gemeinde den kleinen Zehnten auf 6 Jahre gegen eine jährliche Ausgabe von 12 fl. verleihen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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