Johann Kerckerinck, Frei- und Gograf der Stadt Münster zu Senden, protestiert auf dem Prinzipalmarkt vor dem Rathaus gegenüber dem unterzeichneten Notar gegen Übergriffe Ernsts von Westerholt, domkapitularischen Gografen zu Bakenfeld, in seine Jurisdiktion. Westerholt hat von dem Bernd Kerckering zuständigen Kotten aus Bentlagenbaum 1 Rauchhuhn gefordert, dessen Lieferung dem Kötter vom Sendenschen Gericht bei 25 Goldgulden Strafe verboten worden ist. Daraufhin hat Westerholt am 21. Mai einen. ehernen Topf auf dem Kotten pfänden lassen. Kerckerinck bekundet dagegen, den Sendenschen Gerichtszwang an dem genannten Kotten sowie an Venneman, Welp und dem Vanenkotten auch weiterhin ausüben zu wollen. Zeugen: Johann Scheipers und Bernhard Nottbeck d.J., beide Bürger zu Münster. Am 30. Mai gibt der unterzeichnete Notar den Protest dem Bakenfeldischen Gerichtsschreiber Johann Kateman in dessen Wohnung auf der Loerstraße im Ludgerikirchspiel bekannt, der die Annahme verweigert, da Westerholt selbst in seiner Wohnung in der Propstei zu St. Mauritz erreichbar sei. Zeugen: Johann Klocken und Heinrich Uphaus, beide Bürger zu Münster.