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Nicolaus Berninck, Prior, Theodericus Dreyer, Subprior, Henricus Lintelen, Prokurator, Adolphus Ottenstein, Senior, und der Konvent zu Bentlage bezeugen, dass Catharina Holschers, des verstorbenen Godecken und Gebben Holschers zu Dreyerwolde Tochter, von beiden Eltern frei geboren, sich in das Klosters Eigentum begeben und mit ihrem verstorbenen Mann Bernt Venneman gen. Helminck des Konvents Erbe Helminck, Kirchspiel Plantlunne, Bauerschaft Spelle, nach Eigentumsrecht angenommen habe, das Kind nächst dem Erben - "wehr mans oder frouweßbelde" - sollte aber frei sein, jedoch ohne Forderungen auf Gerade usw. - an das Erbe Helminck. 1566 haben die Eheleute das Erbe ihrer ältesten Tochter Griete überlassen; die ausbedungene Freiheit wird nun ihrem ältesten Sohn Gert Venneman gen. Helminck zuteil. Das Konventssiegel wird angehängt. ahm avende Martini episcopi

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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