Ludwig Krafft, der Sohn des verstorbenen Ludwig Krafft und derzeit Bürgermeister zu Ulm, verkauft die folgenden Besitzungen in Grimmelfingen ("Grimeluingen") [Stadt Ulm], und zwar zur Hälfte an Johann Ehinger von Mailand ("Maylan") und seine Erben und zur Hälfte an die Söhne von dessen verstorbenem Bruder Hartmann Ehinger Hermann und Johann und ihre Erben: - Den Meierhof mit der dazu gehörenden Ehaft, dem Hirten- und Flurschützenamt sowie allen Feldgütern. - Den Hof, den Ulrich ("V/o/cz") bewirtschaftet. - Den Hof, den Heinrich Sunthuser der Junge bewirtschaftet. - Den Hof, den Marsch bewirtschaftet. - Den Hof, den Heinrich Sunthuser der Alte bewirtschaftet. - Das Wissengütlein, das der Meier bewirtschaftet. - Das Gütlein des Flurschützen ("eschayen"). - Das Gütlein des Sunthuser. - Das Gut, das Höin bewirtschaftet. - Das Gütlein, das Bonruff bewirtschaftet. - Haus und Hofstatt des Kunbrecht. - Widemanns Garten und Hofstatt. - Das Zinslehen, das Henner bewirtschaftet. - Das Mannlehen, das der Käufer von dem von Lauterstein ("Luterstain") [Ruine bei Lautern Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] erworben hat. - Die Äcker, die Darrer bewirtschaftet. - Ein Drittel des Groß- und Kleinzehnten. - Die Eigenleute des Verkäufers in Grimmelfingen. Von diesen Gütern sind die Zehnten Lehen des Herzogtums Österreich, die Höfe des Ulrich und des jungen Sunthuser Lehen des Bischofs von Augsburg und alles andere Lehen des Grafen Wilhelm des Alten von Kirchberg ("Kyrchberch") [Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis]. Der Verkäufer hat daher innerhalb Jahresfrist dafür zu sorgen, dass den Käufern diese Güter von dem jeweiligen Lehenherren verliehen werden. Für die Güter und Gerechtsame hat er von den Käufern 1350 Pfund Heller erhalten. Er überträgt ihnen daher alle ihm daran zustehenden Rechte und übernimmt die Gewährleistung für den Verkauf. Dafür stellt er den Käufern Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in Ulm. Der Verkauf erfolgt mit Zustimmung seiner Ehefrau Anna, der Tochter des Konrad von Weißenhorn ("Wissenhorn") [Lkr. Neu-Ulm], und ihrer rechtlichen Vertreter, nämlich ihres Vaters und des Berthold Ebenhuser.