Hans Schöffel, Müller, seßhaft in der Mühle unterhalb von Höfingen, zu Stuttgart gef., weil er gegen die Ordnung und wider besseres Wissen in den Weinbergen Trauben gestohlen und behauptet hatte, die geschworenen Weingartschützen hätten es ihm erlaubt, und auch sonst einen schlechten Lebenswandel zum Schaden seiner Familie geführt hatte, jedoch auf die Fürbitte seiner Frau und Kinder sowie von Freunden in Anbetracht seiner Familie vor die Wahl gestellt, das Recht zu nehmen oder künftig über sein Gut keine "Gewalt" mehr zu haben, vielmehr als Knecht in der Mühle zu arbeiten, seine Ehefrau mit den Söhnen ungehindert in der Mühle und im Haus walten zu lassen und selbst keine Schulden mehr zu machen, künftig keine Wehr mehr zu tragen, es sei denn ein abgebrochenes Brotmesser, sein Leben lang weder heimliche noch öffentliche Zechen zu besuchen, sich gegen Ehefrau und Kinder wohl zu verhalten, nimmt diese Bedingungen an, gelobt, sie zu halten, und schwört U., in die er seine Familie und seine Freunde einschließt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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