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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1807-1922
Inhalt und Bewertung
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Umgelds- und Wirtschaftsabgeaberechnungen sowie Steuerhauptbücher.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefaßt. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlaß vom 25.4.1807 (Reg. Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg. Bl. S. 229) wurden sie als selbständige Unterbehörden der Staatsfinanzerwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg. Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstelle sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg. Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg. Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Waiblingen bestand von 1806-1922. In der Einteilung des Kameralamtsbezirks sind folgende Änderungen eingetreten: Gemäß Verordnung vom 6. Juni 1819 (Reg. Bl. 1819 Nr. 32 S. 293-304) betr. die Neuorganisation der Kameralämter wurde dem Kameralamt das Forstrevier Winnenden zugeteilt. Laut Verfügung vom 26. September 1836 (Reg. Bl. 1836 Nr. 49 S. 487) betr. die Änderung der Kameralbezirke mußten von dem aufgelösten Kameralamt Beutelsbach die Orte Großheppach und Strümpfelbach und vom Kameralamt Schorndorf der Ort Ödernhardt mit Parzelle Plapphof, die Parzellen Spechtshof, Gemeinde Reichenbach, Drechselhof und Kieselhof, Gemeinde Rettersburg, übernommen werden. Abgetreten werden mußten an das Kameralamt Cannstatt der Ort Öffingen mit Parzelle Tennhof und an das Kameralamt Ludwigsburg der Ort Neckargröningen. Die Akten des Kameralamt Waiblingen bilden den Bestand F 93 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Der nachstehend verzeichnete Rechnungsbestand des Kameralamts war ursprünglich als Teilbestand der Neueren Rechnungen (E 225/226) im Finanzarchiv Ludwigsburg summarisch aufgenommen worden. Er enthält die auftragsgemäß in jedem Kameralamt zu führenden Rechnungsunterlagen. Der Bestand wurde 1984 von der Zeitangestellten Wally Vogler unter Leitung von Archivamtmännin Schneider verzeichnet. Die Abschlußarbeiten besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand umfaßt 395 Bände und Büschel im Umfang von 18,5 lfd. m. Ludwigsburg, September 1985 Dr. Schmierer
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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