In einem Notariatsinstrument beschreibt Johannes Gruner, wie am 31. August 1574 die verordneten Kommisarien Lorenntz vonn Krossigk, Hauptmann, Friederich Roth, Doktor, und Johann Kirzingk, Sekretär, vor dem Kloster Helffta erschienen sind und Franntz von Kerßenbrock aufgefordert haben, das Kloster zu eröffnen und die Klostergüter Michel Meyennberges Erben zu überlassen. Dieser hat sich aber geweigert, indem er sich auf die Hauptverschreibung und den Konsens der Stifter und Domkapitel zu Magdeburg und Halberstadt berief. Auch wandte er sich wegen dieses Vorfalls an das Reichskammergericht. Daraufhin haben die Kommissare die Torpforte durch 3 Wagenknechte mit einer eichenen Säule öffnen lassen und Michel Meyenburges Erben eingeführt, sowie Johann Bertram als Kurator eingesetzt. v. K. behauptet, daß er durch die fürstlichen Räte und Abgesandten des Domkapitels zu Magdeburg gegen Erlegung eines stattlichen Hilfsgeldes vor wenigen Jahren eingeführt worden sei. Nachdem die Kommissare sich dann nach Eyslebenn zurückgezogen hatten, erschienen sie wieder mit einem Kleinschmied, der alle Schlösser erneuern mußte. Beistand des v. K.: Johann Laub. Zeugen: Hardtmann Wolff und Frantz Lanngenn.