Bestandrevers des Ebert Becker von Heppenheim und seiner Frau auf folgende gleichzeitig ausgestellte Urkunde: Dorothea Gostenhofer ("Jostenhoffern"), Äbtissin, und der Konvent des Klosters St. Maria Magdalena gen. zu den Weißen Frauen in Mainz verleihen dem ehrsamen Meister Ebert Becker von Heppenheim, Bürger, und seiner Ehefrau Else von Steinheim, wohnhaft zu Mainz, ihr Backhaus, das fortan "zu Magdalum" genannt werden soll, zu Mainz auf dem Dietmarkt zwischen den Häusern Macherius und Schauenberg; Jahrezins 7 1/2 Pfund Heller Mainzer Währung, fällig auf Martini. Da das Backhaus gänzlich zerfallen ist, soll es Meister Ebert auf seine Kosten wiederaufbauen, weshalb das Kloster den früheren Zins von 9 1/2 Pfund um 2 Pfund ermäßigt hat. Bei einer Veräußerung der Besserung der Backstube durch den Beständer hat das Kloster das Vorkaufsrecht. Zeugen dieses Vertrages: Herr Emerich von Karben, Ritter und Vizedom ("Vitztum") zu Mainz, Herr Johan von Halgarten ("Halgartt"), Beichtvater des Klosters, Schicken Hengin, Meister Jörg Knap und Hans "Wynseger", Bürger zu Mainz. S. der Abtei und des Klosters. "Gebenn vff sanpsstag nechst nach dem fest vnsers hern fronelichnams in dem tusent funffhundert vnd sehs jar". S. Herr Emerich von Karben ("Carbenn"), Ritter und Vizedom zu Mainz.

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...