Die Grafen Eberhard d. Ä. und d. J. verabreden, daß die Pflicht gegenseitiger Hilfe gegen Verbrecher und Friedensstörer jetzt, nachdem Graf Ulrich V. die Regierung seinem Sohn abgetreten, von dessen Amtsleuten aufs neue beschworen werden soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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