Allgemeiner Schriftwechsel
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Objekt beim Datenpartner
31.1.14 (Evangelische Studentengemeinde Greifswald (Pommern und Nordkirche)), Nr. 25
31.1.14 Evangelische Studentengemeinde Greifswald (Pommern und Nordkirche) Evangelische Studentengemeinde Greifswald (Pommern und Nordkirche) Evangelische Studentengemeinde Greifswald (Pommern und Nordkirche)
Evangelische Studentengemeinde Greifswald (Pommern und Nordkirche) >> 1. Verwaltung und Organisation
1959 - 1973
Enthält u.a.: Haushaltspläne und Kassenprüfberichte; Schriftwechsel mit der Geschäftsstelle der Evangelischen Studentengemeinden in der DDR; Zusammenarbeit mit den ESG Hamburg, Heidelberg und Bonn; Teilnahme des Studentenpfarrers an der Konferenz des Nordisch-Deutschen Kirchenkonvents in Finnland 1966; Mitarbeit des Studentenpfarrers an der Untersuchung über neue Formen des kirchlichen Dienstes - eine Studie des Ökumenisch-Missionarischen Amtes der Gliedkirchen der EKU in der DDR, der Kirche Anhalts und der Brüdergemeine; Schriftwechsel über den Besuch von schwedischen Studenten bei der ESG Greifswald im November 1959 und von Greifswalder und Rostocker Studenten in Schweden im April 1960; Abschrift einer Immatrikulationsverpflichtung inklusive einer Wegweisung für die Studenten der Theologie; Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25.2.1965; Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der DDR über die Aufstellung von Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 7.9.1964; Gesetz über die Teilnahme der Jugend der DDR am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport - Jugendgesetz der DDR - vom 4.5.1964
4 cm
Akte
ursprünglich zusammen mit Nr. 24
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.10.2025, 12:51 MESZ
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