Vertrag zwischen der markgräflich-baden-badischen Vormundschaftsregierung und dem Grafen Wilhelm von Eberstein, wonach zur Schonung der Waldungen in der gemeinschaftlichen Grafschaft Eberstein jeder Teil jährlich nur 25.000 Borde und 3.000 Stück Kleinholz auf der Murg verflößen dürfe

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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