Die minderjährigen Brüder Eberhard und Johann zu Pyrmont und Ehrenburg sind durch Entscheidung der Offizials des geistlichen Gerichts zu Koblenz der Vormundschaft des Heinrich Mohr vom Wald anvertraut worden, worüber eine Siegelurkunde errichtet worden ist. Der Aussteller Eberhard von der Marck-Arenberg, der durch anderweitige Pflichten und Abwesenheit daran gehindert ist, die Vormundschaft über seine Vettern zu übernehmen, bevollmächtigt auch seinerseits den bestellten Vormund, für seine Vettern zu handeln. Er bittet seinen Vetter Johann, Herrn zu Richenstein, zu Sicherheit mit ihm zu siegeln. Sr.: Ausst. und Johann, Herr zu Reichenstein. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., 1 Rest, 2 besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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