Der Bautzener Amtsadvokat Johann Andreas Hering quittiert in der Streitsache zu Bezahlung des Dezem zwischen dem Heilig-Geist Hospital zu Bautzen und von Nostitz auf Halbendorf die Begleichung in Höhe von 11 Talern 14 Groschen.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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