Kaspar Vogelmann, Jörg Rößler, Jörg Klainle und Hans Groß, alle zu Tullau, die vor kurzem Friedrich Masellanus, Bürger zu Schwäbisch Hall und wohnhaft zu Tullau, zwei nach Lage und Anstößern näher beschriebene, unbelastete und nicht verpfändete Äcker von 1 3/4 Morgen Gesamtfläche abgekauft haben, verschreiben diesem hieraus insgesamt vier Viertel Getreide (fluerliche frucht mit dem Rawen Meß abgestrichen zumessen) jährlicher Herrengülte und leisten hinsichtlich pünktlicher und vollständiger Bezahlung der Gülte, ordentlicher Aufgabe und Neupachtung der Liegenschaft bei künftigen Besitzwechseln sowie Anerkennung von Pfändungsrechten des Masellanus und seiner Erben im Fall von Versäumnissen Revers.