Vor Ort in Triberg: Die Schwarzkittel-Plage
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170172/203
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017
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16. November 2017
Die Wildschweine kommen aus dem Wald und machen sich über die Felder her. Unser Vor-Ort-Reporter spricht im Schwarzwald mit den Leidtragenden.
Landwirt Hubert Kaltenbach aus Triberg ist verzweifelt: Früher hatte er auf seinen Feldern Getreide, gesichert mit einem Elektrozaun. Doch auch der konnte die Wildschweine nicht aufhalten. Den Weizen hat Kaltenbach aufgegeben, ist komplett auf Grünland umgestiegen. "Doch auch hier haben wir jetzt Schäden", klagt er. Die Landwirte, die unser Reporter Fabian Siegel trifft, sind sich einig: Gegen die Wildschweine hilft nur der Abschuss.
Doch die Jäger sagen, ihnen seien die Hände gebunden: Schonzeiten, strikte Regeln, Verbot von Nachtzielgeräten. "Solange die Gesetze nicht gelockert werden, sind wir machtlos", sagt Jäger Hans Reiner. Und Tribergs Ortvorsteher Reinhard Storz hat jetzt genug. In einem Brief an Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) fordert er, endlich etwas gegen die Wildschweinplage zu unternehmen.
Landwirt Hubert Kaltenbach aus Triberg ist verzweifelt: Früher hatte er auf seinen Feldern Getreide, gesichert mit einem Elektrozaun. Doch auch der konnte die Wildschweine nicht aufhalten. Den Weizen hat Kaltenbach aufgegeben, ist komplett auf Grünland umgestiegen. "Doch auch hier haben wir jetzt Schäden", klagt er. Die Landwirte, die unser Reporter Fabian Siegel trifft, sind sich einig: Gegen die Wildschweine hilft nur der Abschuss.
Doch die Jäger sagen, ihnen seien die Hände gebunden: Schonzeiten, strikte Regeln, Verbot von Nachtzielgeräten. "Solange die Gesetze nicht gelockert werden, sind wir machtlos", sagt Jäger Hans Reiner. Und Tribergs Ortvorsteher Reinhard Storz hat jetzt genug. In einem Brief an Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) fordert er, endlich etwas gegen die Wildschweinplage zu unternehmen.
0'05
Audio-Visuelle Medien
Dieterle, Georg; Landwirt
Kaltenbach, Hubert; Landwirt
Kaltenbach, Lore; Landwirtin
Reiner, Hans; Jäger
Storz, Reinhard; Ortsvorsteher
Gremmelsbach : Triberg VS
Schwarzwald; Wildschwein
Triberg im Schwarzwald VS; Wildschwein
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:24 MEZ
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