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Die Brüder Herman mit seiner Frau Stineke und Lambert Buck, Söhne des Gerwyn Buck und seiner Frau Richmoet, vereinbaren für den erbenlosen Sterfall gegenseitige Beerbung, bei der jedoch jedem die freie Verfügung über 800 Goldgulden zustehen soll. Über die Leibzucht und den Witwensitz der Frauen werden besondere Bestimmungen getroffen. Zeugen: Godeke Travelman, Evert Buck. Siegel ab

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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