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Gernand Philipp (Gernandt Philips) von Schwalbach, fürstlicher
fuldischer Rat, Marschall sowie Amtmann von Mackenzell und Haselstein,
bekundet, da...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1621-1630
1626 April 1
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum den ersten Aprilis anno sechszehenhundert sechs undt zwantzigk
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gernand Philipp (Gernandt Philips) von Schwalbach, fürstlicher fuldischer Rat, Marschall sowie Amtmann von Mackenzell und Haselstein, bekundet, dass er von Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, seinem Fürsten und Herrn, einen Begnadigungsbrief über den Zehnten in Massenheim (Massenheimb) [bei Bad Vilbel] erhalten hat. Er zitiert im Folgenden ausführlich den Inhalt eines Begnadigungsbriefs. Gernand Philipp von Schwalbach verkündet weiter, dass er bereits von seinem Vorfahren, Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, für seine lebenslangen Dienste als geheimer Rat, Marschall sowie Amtmann in Mackenzell und Haselstein, zusammen mit seiner Ehefrau, Anna Agnes von Schwalbach, geborener von Bellersheim (Bellersheimb) [bei Friedberg], und nach seinem Tod seine Ehefrau im Witwenstand den Freihof des Klosters in Haimbach besessen haben. Diesen Hof bewirtschaftete damals Kaspar (Caspar) Spangenberg. Aus dem Hof fallen jährlich Zinsen in Höhe von 18 Vierteln Roggen, 20 Vierteln Hafer, fünf Vierteln Weizen, fünf Vierteln Gerste und einem Viertel Erbsen (erbeis) an; dazu kommen noch Dienstfuhren. Über diesen Hof hat er eine vom Abt ausgestellte und besiegelte Besitzurkunde von 1616 Juni 4 (Geschehen in unser Stadt Fuldt den vierten Junii im Jahr ein tausent sechshundert undt sechtzehen). Diesen Begnadigungsbrief des Klosters Fulda hat Gernand Philipp von Schwalbach als Revers bekräftigt; die Urkunde von 1624 Januar 15 (Geben und geschehen in unser Stadt Fuldt, Montags den funffzehenden Januarii im sechszehenhundert undt vierundtzwantzigsten Jahr). Darüber hinaus gehören zu diesem Besitz zehn Klafter Holz aus Sickels, die von Peter Romolt und Matthias Jahn geliefert werden. Die Einkünfte und Dienstfuhren, die Gernand Philipp von Schwalbach und seine Frau von dem genannten Hof in Haimbach einnehmen, übertragen sie freiwillig an das Kloster und geben daher die beiden genannten Begnadigungsbrief über diesen Besitz ebenfalls zurück. Nach reiflicher Überlegung und mit Rücksicht auf die Dienste sowohl Johann Friedrichs als auch Gernand Philipps von Schwalbach für das Kloster erhalten Gernand Philipp und seine Frau im Gegenzug den genannten Zehnten bei Massenheim, den bisher die Propstei Johannesberg in Fulda nutzte, mit allen Rechten. Der Zehnt wird lebenslänglich übertragen; sollte Anna Agnes von Schwalbach ihren Mann überleben, darf sie, solange sie ihren Witwensitz nicht verlegt (ihren wittiben stuhl nicht verrücken würdt), den Zehnt weiter bis zu ihrem Tod nutzen. Der Begnadigungsbrief des Klosters endet mit der Forderung, dass Gernand Philipp von Schwalbach und seine Frau nicht versäumen sollen, den Zehnten auch regelmäßig einzuziehen oder ihn sich gar wegnehmen zu lassen, damit Schaden von den Erben des Klosters abgewendet wird. Der Abt des Klosters hat diesen Begnadigungsbrief von 1620 August 1 (Geschehen in unser stadt Fuldt den ersten monatstagk Augusti im sechszehenhundert undt sechs undt zwantzigsten jahr), besiegelt. Gernand Philipp mahnt nach dem Zitat dieser Urkunde jedermann vor dem Mißbrauch dieser Begnadigung und dieses Zehnten und dazu, sich nicht nur an den Wortlaut dieser Abmachung zu halten, sondern diesen Wortlaut auch allseits nachzuleben, um besonders den Besitz des Klosters zu sichern. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Gernandt Philipp von Schwalbach propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gernand Philipp von Schwalbach
Die in der Urkunde erwähnten früheren Dokumente sind nicht erhalten geblieben.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.