Papst Martin [V.] an den Dekan des Liebfrauenstifts zu Worms: Kürzlich ist eine Petition für Albrecht Wolfskehlen (Wolffeskeln), Kanoniker des Stifts St. Martin zu Worms, eingegangen, wonach die Pfarrei zu Wolfskehlen, die bisher der verstorbene Ludwig Hildebrand (Hildebrandi) als Rektor innehatte, durch dessen Tod vakant geworden ist. Der Edelknecht Johann von Wolfskehlen - wahrer Patron dieser Pfarrei und im ungestörten Besitz des Präsentationsrechts - hat auf diese vakante Pfarrei durch Heinrich Steinheim (Steinhem), Priester der Mainzer Diözese, Albrecht Wolfskehlen präsentiert. Heinrich Steinheim, der nach eigenen Angaben im Besitz einer besonderen Vollmacht des Heinrich von Ehrenfels, Propst von St. Viktor zu Mainz, war, dem von alters her die Investitur einer geeigneten Person als Rektor dieser Pfarrei zusteht, hat aufgrund dieser Vollmacht Albrecht investiert. Albrecht ist dadurch in den Besitz der Pfarrei gelangt und hat sie seither inne. Nun aber hat Albrecht in seiner Petition Zweifel geäußert, ob seine Präsentation und Investitur rechtlich einwandfrei waren, und der Papst hat akzeptiert, dass die Pfarrei diesem Vorbringen entsprechend als noch immer vakant betrachtet wird. Albrecht erklärt, unehelich geboren (de soluto genitus et soluta) zu sein, und wirft die Frage auf, ob er dessen ungeachtet zu allen heiligen Weihen zugelassen werden und auch kanonische Würden und Pfründen in Kathedral- oder Kollegiatkirchen bekleiden kann. Der Papst erteilt Albrecht diesbezüglich Dispens, da dieser sich durch die Ehrbarkeit seines Lebenswandels und andere Zeugnisse seiner Redlichkeit und Tugend vielfach empfohlen hat. Der Papst beauftragt, nachdem er die persönliche Eignung Albrechts und die Rechtsverhältnisse sorgfältig geprüft hat, den Dekan des Liebfrauenstifts, die Pfarrei, deren Erträge nach allgemeiner Schätzung, wie Albrecht selbst angibt, 10 Mark reinen Silbers jährlich nicht überschreiten, dem Albrecht [neuerlich] zu übertragen. Dieser Dispens bezieht sich auch auf Kanonikat und Pfründe, die Albrecht am Stift St. Martin innehat; deren Ertrag übersteigt nicht 8 Mark Silber jährlich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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