Ausgabe von Zivilzeug an Sch-Häftlinge bei Entlassung (Kap. 2 Titel 10).
Vollständigen Titel anzeigen
0.4, 004/0094a
former reference number: Flossenbürg 1
former reference number: 266, Folio 2
former reference number: 266a, Folio 2
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: 14/11.3.38 Berlin NW 7
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Allgemeines >> Häftlingseffekten
11.03.1938
Adressat: Konzentrationslager Dachau, Konzentrationslager Sachsenhausen, Konzentrationslager Buchenwald, Konzentrationslager Lichtenburg, Durchschlag an Verwaltungsamt
1. Die Ausgabe von Zivilkleidung darf nur in Ausnahmefällen und nur an polit. Häftlinge ausgegeben werden, die ihre alte Kleidung verbrennen lassen.
2. Die Entscheidung trifft der Kommandant
3. Die Stücke sind im freien Handel zu beschaffen und dem Häftling in Rechnung zu stellen.
4. Auf Lager dürfen solche Bekleidungsstücke nicht gehalten werden.
5. Eine Überschreitung der zugewiesenen Mittel bei Kap. 2, Titel 10, darf nie erfolgen.
1. Die Ausgabe von Zivilkleidung darf nur in Ausnahmefällen und nur an polit. Häftlinge ausgegeben werden, die ihre alte Kleidung verbrennen lassen.
2. Die Entscheidung trifft der Kommandant
3. Die Stücke sind im freien Handel zu beschaffen und dem Häftling in Rechnung zu stellen.
4. Auf Lager dürfen solche Bekleidungsstücke nicht gehalten werden.
5. Eine Überschreitung der zugewiesenen Mittel bei Kap. 2, Titel 10, darf nie erfolgen.
Führ. der SS Totenkopfverbände/Konzentrationslager, Eicke, -F
Art: Original
Archivale
Verwandtes Material: Diess. Schr. F, 14/23.02.1938 vom 23.02.1938 und des Chefs des SS-HA IV = V1/37 k/3.38 vom 07.03.1938
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
02.06.2025, 09:19 MESZ