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Bischof Albert [IV.] von Regensburg überlässt Abt Stephan und dem Konvent zu Frauenzell zur Abzahlung der ihm zur Bestreitung der Kriegskosten gewährten Darlehen nachstehende bisher von ihm und seinem Stift lehenrührige Liegenschaften zu vollem Eigentum: den Haghof zu Tiefenthal, den Sterner Weingarten, einen Hof zu Irling, zwei Weingärten, der eine beim Nusperger und der andere unterm Aichorn (Aichhardt) gelegen, vier Tagwek Wiese beim Gschwöllhof, alles in der Hofmark Wörth gelegen, die Sölden zu Kufberg (Kuefferperg) in der Herrschaft Schönberg, den Aunkofer Weingarten am Schneidberg in der Herrschaft Donaustauf, drei Hofstätten oberhalb Bach, die jetzt zu einem Garten vereinigt sind, einen Holzgrund am Scheuchenberg und eine Wiese in der Pfatter Au, gelegen im Pfleggericht Haidau. Außerdem überlässt der Bischof dem Abt zur lebenslänglicher Nutzung vier Weiher in der Herrschaft Siegenstein, die Wißmüller-, Er-, Kauf- und Kranzweiher genannt werden. Bezüglich der zu Eigentum überlassenen Liegenschaften werden die landesfürstlichen und vogteilichen Rechte vorbehalten. Das Domkapitel erklärt sich mit dieser Abfindung einverstanden.; S1: Bischof Albert [IV.] Regensburg, S2: das Domkapitel zu Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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