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Vergleich wegen Schulden
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Enthält: Henrich Heymann, Pastor in Havixbeck, fordert vom Kirchspiel Havixbeck eine Nachzahlung, da seine Ausgaben die Einnahmen überstiegen. Die Nachzahlung wird vom Kirchspiel bewilligt, erfolgt jedoch nicht, weshalb der Pastor vor dem Offizial in Münster Klage erhebt. Das Gericht bestätigt, dass das Kirchspiel die Nachzahlung leisten muss und eine Appellation vor dem Kurfüstlichen Kölnischen Offizialatgericht bestätigt das Urteil. Da das Kirchspiel Schwierigkeiten hat, die Zahlung zu tätigen, wendet sich Pastor Heymann an Vertreter des Kirchspiels, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Am 16. März 1640 kommt es zu einem Vergleich. Das Kirchspiel zahlt insgesamt 380 Reichstaler an Pastor Heyman. Gleichzeitig verkaufen Pastor und Archidiakon zwei Renten für je 100 Reichstaler an das Kapitel von St. Martini und an Everwin Wermeling, Sacellan an St. Martini. Genannte Personen: Johan Plate, Archidiakon zu Havixbeck Johan Beueren von Twickel zu Havixbeck Johan Steveninck zum Bruch Diederich Kerckhoff, Kirchenlicentiat Bernhardt Brintrup, Notar Schulte Havixbeck E. Ribber Walter Havickensche, Archidiakon zu Havixbeck Peter Brunhagen, Fürstlicher Horstmarischer Rentmeister Peter Koening, Amtmann zu Überwasser Am 26.9.1649 überlassen Johan Alers, Licentiat am Bischöflichen Gericht in Münster, und Rotger Fuisting, Vikar und Sacellan an St. Martini, als Testamentsvollstrecker des Everwin Wermeling, ehemaliger Vikar und Sacellan an St. Martini und Rektor im Armenhaus zur Aa, dem jetzigen Rektor im Armenhaus zur Aa, Rotger Hense, 100 Reichstaler. Everwin Wermeling schuldete dem Armenhaus zur Aa Geld und hatte ihm in seinem Testament 25 Reichstaler hinterlassen. Zeugen: Rotger Fuisting, Johan Schluter, Henrich Hagemann Notar: Johan Schnitker
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.