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Wilhelm von Sandizell, Pfleger von Kelheim, und Georg Raiger, Kastner von Kelheim, entscheiden als gütliche Spruchleute gemäß eines inserierten Mandats Herzog Ludwigs [X.] von Bayern vom 29. Juni 1526 im Streit zwischen Abt Ambrosius von St. Emmeram und seinen Hofmarksleuten von Pentling um die Scharwerksleistung der Bauern, dass diese künftig wieder gebührliche Scharwerksleistungen für den Abt erbringen sollen, der sie wieder in Gnaden aufnehmen soll. Für ihre Gewaltanwendung, ihr Bündnis und ihren Ungehorsam dem Prälaten gegenüber sollen sie jedoch in die Strafe des Landesfürsten erkannt sein. S1=A1. S2=A2

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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