Klage des Wilbrandt Plönies zu Ossenbeck (später dessen Erben Herman und Johan Wilbrand Plönies) und seines Schwagers Dr. Bernhard Kerckering ./. Katharina Heerde, Witwe Franz Wesseling. Johan Mensinck, Kanzler und Kanonikus an Ludgeri u. Martini, verkaufte 1552 dem + Schweder Bisping sein Haus an der Neubrückenstraße frei von allen Lasten und leistete Gewähr mit seinen Häusern am alten Steinweg und an der Salzstraße. Diese Häuser gehören jetzt den Klägern. Mensinck hatte sie 1554 dessen Rechtsvorgänger Hildebrand Plönies verkauft, ebenfalls frei von allen Lasten; Sicherheit hierfür hatte als Bürge der Stadtrichter Johan Wesselinck geleistet. Es stellt sich nun später heraus, dass das Haus an der Neubrückenstraße mit einer Rente belastet war. Erbin des Bisping wurde dessen Tochter Jutta, Frau Lambert Isfording in Sendenhorst; diese verkaufte das Haus an Severin Stoltenkamp. Stoltenkamp verlangte, als sich die Belastung herausstellte, Schadensersatz von Frau Isfording; diese hielt sich an die Kläger.

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Stadtarchiv Münster
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