Philips von Groroth (Grarodt) bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Sebastian von Mainz d. d. montag nach Reminisc. 14 Marty 1552 über seine Belehnung mit 25 Gulden jährlich auf den erzbischöflichen Zoll zu Oberlahnstein (Lanstein), bisher im Besitz des Philips Dhöring, des + Heinrich Sohns, ablösbar mit 300 Gulden zu je 10 Batzen. Adam Küchenmaister, Dechant und das Domkapitel haben der Belehnung zugestimmt. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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