Wildheintz bevollmächtigt seine Ehefrau Anna Reuber, sich mit Prior und Konvent des Predigerklosters zu Wimpfen (Winpfen) rechtlich oder gütlich über das Erbteil ihres verstorbenen Vetters Hans Reuber, Konventbruders des Predigerordens, zu vergleichen, und verspricht, dagegen keine Einwände erheben zu wollen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner