Bundeswettbewerb Fremdsprachen (Bestand)
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BWFS
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Bestandsbeschreibung: Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist ein 1979 vom Stiftungsverband für die Deutsche WIssenschaft initiiertes Projekt für Schüler*innen der Sekundarstufe II . Damals hieß dieser noch "zweisprachiger Schülerwettbewerb für Fremdsprachen", wurde 1985 dann in Bundeswettbewerb Fremdsprachen umbenannt und auf die gesamte Sekundarstufe erweitert (Klassen 5-13). Aufgaben werden für die Fremdsprachen Englisch, Französisch, Russisch, Latein, Italienisch, Spanisch, Niederländisch und als Sonderwettbewerb Chinesisch und Japanisch gestellt. Die Prüfungsarbeiten werden in verschiedener Form (Aufsätze, Lückentexte, etc.) in schriftlicher Form, wie auch in mündlicher Form (als Video- und Audiokassetten) gestellt. Der Wettbewerb findet in Ausscheidungsrunden statt, wobei sich am Ende ein Gespräch mit Mitgliedern der Bundesjury steht. In der Sekundarstufe I ist eine Einreichung der Arbeit als Gruppe (Klassen 6-10), wie auch als Einzelarbeit (Klassen 9-10) möglich.
Der Bestand enthält alle Aufgabestellungen, eingereichten Arbeiten und Materialien der Jahre 1979-2003, sowie die Protokolle der Gremiensitzungen, sowie die Ausschreibungen des Wettbewerbs. Ab dem Jahre 2003 wurden nicht mehr alle Schüler*innenarbeiten aufbewahrt, sondern nur in Auswahl.
Der Bestand wurde 2003 an die BBF übergeben. Nachlieferungen erfolgten in den Jahren 2004, 2009 und 2015. Der Bestand wird laufend erweitert, eine Abgabe der Arbeiten und Aufgaben erfolgt nach oben genanntem Schema im Turnus von 5 Jahren.
Für die Benutzung der Unterlagen findet das Hessische Archivgesetz Anwendung. Darüber hinausgehende besondere Vereinbarungen mit den Eigentümern privater Unterlagen bleiben unberührt.
Der Bestand ist bisher noch nicht erschlossen. Eine Benutzung ist daher nicht möglich.
Der Bestand enthält alle Aufgabestellungen, eingereichten Arbeiten und Materialien der Jahre 1979-2003, sowie die Protokolle der Gremiensitzungen, sowie die Ausschreibungen des Wettbewerbs. Ab dem Jahre 2003 wurden nicht mehr alle Schüler*innenarbeiten aufbewahrt, sondern nur in Auswahl.
Der Bestand wurde 2003 an die BBF übergeben. Nachlieferungen erfolgten in den Jahren 2004, 2009 und 2015. Der Bestand wird laufend erweitert, eine Abgabe der Arbeiten und Aufgaben erfolgt nach oben genanntem Schema im Turnus von 5 Jahren.
Für die Benutzung der Unterlagen findet das Hessische Archivgesetz Anwendung. Darüber hinausgehende besondere Vereinbarungen mit den Eigentümern privater Unterlagen bleiben unberührt.
Der Bestand ist bisher noch nicht erschlossen. Eine Benutzung ist daher nicht möglich.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2025, 07:50 MESZ
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