Herzog Sigmund von Österreich nimmt die Nürnberger Kaufleute in seinen besonderen Schutz und gestattet ihnen in Tirol an der Etsch und im Inntal Handel zu treiben, auch solle kein Nürnberger für den anderen mit Leib oder Gut haften, weggenommene Kaufmannschaft solle ihnen wieder zurückerstattet oder ersetzt werden; im Falle eines Krieges sollten sie im Lande sicher sein und dies auch noch drei Monate lang nach Widerruf dieser Vergünstigung. - Siegler: der Aussteller.