Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Testament der Eheleute Goldschmied Stephan zum Hülse und Margarete Rotgers, vom 6. August 1637, verkündet am 21. März 1639 nach dem Tode der Frau.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: Ehe kinderlos. Der Mann setzt als Erben ein seine Kinder 1. Ehe, nämlich Margaretchen und Henrich zum Hülse, die Frau setzt den Mann als Erben ein. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes: seine Schwester Anna zum Hülse, Frau Gerdt Recken, und deren Kinder; - seitens der Frau: 1. ihre Brüder und Schwestern, deren Aufenthalt ihr unbekannt ist, 2. Anna Elisabeth Scherer-Arndt, 3. Elisabeth Fridag, Tochter des + Scherer-Arndt. Zeugen: Johan Gefoge, Goldschmied, und Melchior Balck. Von Rats wegen: Balthasar Brüninck.