Bläsin Schweyckher, Zimmerman, B. zu Schlaitdorf, wegen Trunkenheit und Belästigung ehrbarer Leute auf freier Straße zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Ehefrau des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel., ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine offenen Zechen mehr zu besuchen, des Rechts gewärtig zu sein und seine Gefängniskosten zu bezahlen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.