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Johann von Mudersbach bekundet, daß Philipp Graf zu Nassau und Saarbrücken, laut inseriertem Lehnbrief ihn, wie seinen + Vater Herrn Daniel von Mudersbach belehnt hat mit dem Zehnten zu Odersberg (Oderßberge), halb zu Burglehen, halb zu Mannlehen, mit der Vogtei zu Flacht (Flaicht) mit Recht und Zubehör, mit 6 Gulden Martini zu Weilburg (Wile-), mit 3 Gulden Burglehen zu Kirberg (Kirpurg), Martini vom Keller daselbst, sowie mit seinem Teil des Schlosses Liebenstein (Leben-) mit Zubehör, 6 Gulden Burglehen ererbt von seines Vetters Mangold Söhnen, 200 Gulden, die sein + Vetter Johann auf dem Hof zu Oberneisen (Nesen) aufgetragen für die Leute, die er dem Herrn von Eppstein verkauft hatte. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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