Vor Alberdt Luningk, Verwalter zum Sparenberg, Lic. jur. Herman von Rintelen und Harlich Breittwoldt, fürstlichem Artilleriemeister und bestalltem Hauptmann und Schultheiß zu Düsseldorf, als Schiedsrichtern, wird ein Streit, der seit 1576 zwischen Bürgermeister, Richter, Schöffen und Rat der Stadt Bielefeld einerseits und dem Bürgermeister Meynolffen Dreiger andererseits schwebte, über dessen Bedenken, sich nach der Umwandlung des Rates wieder nach herkömmlicher Weise in den alten Rat zu begeben und den Rats- und Stadtsachen beizuwohnen, folgendermaßen entschieden: Meynolff Dreiger soll sich nach dem alten Brauche wieder in den alten Rat begeben und an den Verhandlungen zum Nutzen der Stadt teilnehmen, wodurch alle Prozesse darüber hinfällig werden und die beiderseitigen Kosten kompensiert werden sollen. Zugleich soll der Landschreiber und Rentmeister zum Sparrenberg einen Streit zwischen den beiden Parteien um einen "Nothweg vnd etliche gesatzte Schnadtsteine" sowie um ein Stück Land am Hilckerbaum beilegen, das in dem Kamp des Dreigers liegt.