Arnoldus, Prior von Böddeken in der Diözese Paderborn und Hermannus, Prior von Möllenbeck in der Diözese Minden, Regularkanoniker, bekunden, daß sie auf bischöflichen Befehl, enthalten in zwei Urkunden Erzbischof Dietrichs von Köln und Administrators zu Paderborn betr. Mutter und Süstern zu Herford vpme Hollande im Kirchspiel S. Johann, in der Alstadt Lemgo in der "Rampendayl" Straße und zu Detmold, die inseriert werden (1456 September 1 und 1459 Oktober 29), die genannten Konvente aufgesucht haben, den Süstern die drei geistlichen Gelübde abgenommen haben und sie auf die Augustinerregel verpflichtet haben; die gewählten "Regererschen" haben in ihrer Gegenwart dem Erzbischof von Köln als Vorsteher von Paderborn und Nachfolgern Gehorsam gelobt und die Süstern haben ihrer Mutter in die Hand Gehorsam gelobt. Aussteller haben die Mütter bestätigt und ein Habit vorgeschrieben entsprechend den von ihnen gegebenen Statuten. In Gegenwart der vor ihnen erschienenen Mechtild Ripolle, Mutter des Süsternhauses zu Herford, und Elizabeth Buchs, Mutter der Süsternhäuser Lemgo und Detmold, wird die Übergabe der Augustinerregel wiederholt. Die beiden Mütter leisten die drei geistlichen Gelübde in Gegenwart der Aussteller und versprechen dem Administrator Dietrich und Nachfolgern zu Paderborn Gehorsam. Aussteller bestätigen die Mütter. Elizabeth wählt einen Beichtvater. Aussteller haben Statuten aufertigen lassen und mit ihren Siegeln versehen und vom Notar bestätigen lassen. Ankündigung notarieller Ausfertigung und Siegelung mit dem "priorathschop"-Siegel der Aussteller. Gegenen vnn gescheen bynnen Lemego in deme houe der susterwonyncge darsuluest ... in dem seuenden romertayl indictio geheiten... vnder pawesdom ... Pii .. des anderden .. in syneme anderden iare. Zeugen: Johann Loefs, Priester der Stadt Münster, und Johann Smerdinck, Schüler des Stifts Paderborn.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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