Der Richter des Hofs zu Straßburg bekundet, dass vor ihm Fritscho genannt Smit, "an der Steinstrosse" zu Straßburg wohnhafter Schmied, und Margarethe Heidenin, Witwe des verstorbenen Henselin genannt Smithenselin, des Bruders von Fritscho, für sich und ihre Erben, und speziell Margarethe für ihre noch minderjährige Tochter Margarethe, die, wie man sagt, von dem verstorbenen Henselin gezeugt wurde und für die Fritscho und die Mutter Margarethe die Fürsorge haben, mit Genehmigung der Unterzeichneten an Lauwelin genannt Bútellauwelin von Marlenheim (Marley), der vor dem Aussteller erschienen ist, die im Folgenden aufgezählten Güter verkauft haben, die, wie man sagt, Fritscho und der Tochter Margarethe gehören. Den Verkauf haben die Verkäufer nach eigenen Angaben zum Preis von 3 Pfund Straßburger Pfennig getätigt, die ihnen der Käufer vollständig bezahlt hat. Sie haben die Güter und zugehörigen Rechte vor dem Aussteller unter Darreichung eines Halms an den Käufer übergeben. Die Mutter Margarethe hat zugunsten des Käufers durch einen vor dem Aussteller persönlich geleisteten Eid auf das ihr aus ihrem Heiratsgut zustehende Recht (ius dotale) an den verkauften Gütern verzichtet. Die Verkäufer haben darüber hinaus versprochen, dafür Sorge zu tragen, daß die Tochter Margarethe nach Erreichen der Volljährigkeit ihre Zustimmung zu diesem Handel erteilen wird. Außerdem haben sie für sich und ihre Erben versprochen, alle Kosten und Schäden, die dem Verkäufer hieraus möglicherweise erwachsen könnten, vollständig zu erstatten, bei Strafe der Exkommunikation und ohne Inanspruchnahme eines weltlichen Gerichts. Sie verzichten auf alle denkbaren, im einzelnen aufgezählten späteren Einreden. Die verkauften Güter, die im Bann zu Marlenheim liegen, sind folgende: ½ Acker "zuo Hofstette", auf beiden Seiten neben den Erben des verstorbenen Marleyhenselin; 1 Acker vor dem "berge, zúhet úber den Múlweg"; ½ Acker, "zúhet úber ein dervor in den her uf"; 1 Doppelacker (duale) "by Kaltenburnen"; 1 Acker "zue Gietwich nebent ein graben"; ½ Acker an "uflangen"; im Fürdenheimer Feld (in dem welt wider Wirdenheim); 1 Acker an dem "Grúße neben dem Guotman"; 1 Acker "uf der júche, ist an eim ende ein anewender, nebent den frowen von Bassel"; ½ Acker am Buchacker neben Mummigers Hansman auf der einen und neben Volmar von Saarwerden (Sarwerde) auf der anderen Seite; ½ Acker in der "Fluhen zuo Pfafferiet by dem burnen"; ½ Acker "by der strossen nebent Oberlin Juncen erben"; im Kirchheimer Feld (in dem andern velde wider Kircheim); 1 Doppelacker am "alten wege under der erlen"; 1 Doppelacker "zúhet uf Kolmarsloch, ist an eim ende ein anewender"; 1 Acker oben "zuo Winckel"; 1 Doppelacker "uf der stroßen"; ½ Acker "zuo Bermatte". Alle diese Güter sind Getreidefelder (frugifera).