Kläger: Bernhardt Langermann (der Jüngere), Bürger zu Hamburg (Kläger).- Beklagter: Hans Kalenberg, Bürger zu Hamburg, namens seiner Frau Margaretha, Witwe des Bernhardt Langermann (der Ältere), sowie Matthias Rheder, Bürgermeister der Stadt Hamburg, und Martin Göbel, Magister, Rats-Sekretär, als Kuratoren der Witwe Langermann und Vormünder der Kinder der Witwe in Hamburg (Beklagte) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis cum mandato poenale, nunc (1549 et 1554) citationis ad reassumendum; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes, schriftliche Prozessführung und Zitation des Ehemanns oder der Kuratoren der Wiwte Langermann in einem Streit des Klägers mit seiner Stiefmutter und seinen Stiefgeschwistern um den Nachlass seines Vaters Bernhardt Langermann; Einrede der Beklagten wegen einer Gegenforderung

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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