Natorp, Gustav Ludwig; Pfarrer (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
3.97
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
1816-1863
Der Nachlass von Gustav Ludwig Natorp wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 8 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1816 bis 1863. Der Nachlass liegt im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.97.Gustav Ludwig Natorp (21.10.1797-26.10.1864) war von 1823 bis 1861 Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Wengern und zugleich von 1835 bis 1844 Superintendent des Kirchenkreises Hattingen.Er war der Sohn des Oberkonsistorialrates und späteren Vize-Generalsuperintendenten Bernhard Christoph Ludwig Natorp (1774-1846). Als er 1823 Pfarrer in Wengern geworden war, heiratete er Maria Krummacher, die Tochter des Generalsuperintendenten von Anhalt-Bernburg Friedrich Adolf Krummacher. Von 1835 bis 1844 amtierte Natorp zugleich als Superintendent des Kirchenkreises Hattingen und war auch Kreisschulinspektor. Bis 1860 übte er das Amt des Assessors der Westfälischen Provinzialssynode aus und nahm 1846 an der Berliner Generalsynode teil.Der Nachlass wurde von den Nachfahren der Familie Natorp an das Landeskirchliches Archiv am 03.06.2022 übergeben. Hervorzuheben ist ein Silberpokal, den Pfarrer Natorp von seiner Gemeinde in Wengern zum 25. Dienstjubiläum bekommen hat. Die Druckschriften, u.a. die Lutherbibel von 1693, sind in die Bibliothek des Landeskirchlichen Archivs überführt worden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frü-hestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.97 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.97 Nr. ...".Bielefeld, im Dezember 2022Anna WarkentinQuellen und Literatur (Auswahl):A. H. Blesken: Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde Wengern, 1943, S. 135ff450 Jahre Reformation in Wengern. - Stadtarchiv Wengern, 1993, S. 91-92Herbert Wilhelmy: Die Holzwickeder Familie Natorp und ihre herausragenden Mitglieder. - Historischer Verein Holzwickede e.V., 1998, S. 28Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019, S. 746-747
Form und Inhalt: Der Nachlass von Gustav Ludwig Natorp wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 8 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1816 bis 1863. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.97.
Gustav Ludwig Natorp (21.10.1797-26.10.1864) war von 1823 bis 1861 Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Wengern und zugleich von 1835 bis 1844 Superintendent des Kirchenkreises Hattingen.
Er war der Sohn des Oberkonsistorialrates und späteren Vize-Generalsuperintendenten Bernhard Christoph Ludwig Natorp (1774-1846). Als er 1823 Pfarrer in Wengern geworden war, heiratete er Maria Krummacher, die Tochter des Generalsuperintendenten von Anhalt-Bernburg Friedrich Adolf Krummacher. Von 1835 bis 1844 amtierte Natorp zugleich als Superintendent des Kirchenkreises Hattingen und war auch Kreisschulinspektor. Bis 1860 übte er das Amt des Assessors der Westfälischen Provinzialssynode aus und nahm 1846 an der Berliner Generalsynode teil.
Der Nachlass wurde von den Nachfahren der Familie Natorp an das Landeskirchliches Archiv am 03.06.2022 übergeben. Hervorzuheben ist ein Silberpokal, den Pfarrer Natorp von seiner Gemeinde in Wengern zum 25. Dienstjubiläum bekommen hat. Die Druckschriften, u.a. die Lutherbibel von 1693, sind in die Bibliothek des Landeskirchlichen Archivs überführt worden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frü-hestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.97 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.97 Nr. ...".
Bielefeld, im Dezember 2022
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):
A. H. Blesken: Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde Wengern, 1943, S. 135ff
450 Jahre Reformation in Wengern. - Stadtarchiv Wengern, 1993, S. 91-92
Herbert Wilhelmy: Die Holzwickeder Familie Natorp und ihre herausragenden Mitglieder. - Historischer Verein Holzwickede e.V., 1998, S. 28
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019, S. 746-747
Form und Inhalt: Der Nachlass von Gustav Ludwig Natorp wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 8 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1816 bis 1863. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.97.
Gustav Ludwig Natorp (21.10.1797-26.10.1864) war von 1823 bis 1861 Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Wengern und zugleich von 1835 bis 1844 Superintendent des Kirchenkreises Hattingen.
Er war der Sohn des Oberkonsistorialrates und späteren Vize-Generalsuperintendenten Bernhard Christoph Ludwig Natorp (1774-1846). Als er 1823 Pfarrer in Wengern geworden war, heiratete er Maria Krummacher, die Tochter des Generalsuperintendenten von Anhalt-Bernburg Friedrich Adolf Krummacher. Von 1835 bis 1844 amtierte Natorp zugleich als Superintendent des Kirchenkreises Hattingen und war auch Kreisschulinspektor. Bis 1860 übte er das Amt des Assessors der Westfälischen Provinzialssynode aus und nahm 1846 an der Berliner Generalsynode teil.
Der Nachlass wurde von den Nachfahren der Familie Natorp an das Landeskirchliches Archiv am 03.06.2022 übergeben. Hervorzuheben ist ein Silberpokal, den Pfarrer Natorp von seiner Gemeinde in Wengern zum 25. Dienstjubiläum bekommen hat. Die Druckschriften, u.a. die Lutherbibel von 1693, sind in die Bibliothek des Landeskirchlichen Archivs überführt worden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frü-hestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.97 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.97 Nr. ...".
Bielefeld, im Dezember 2022
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):
A. H. Blesken: Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde Wengern, 1943, S. 135ff
450 Jahre Reformation in Wengern. - Stadtarchiv Wengern, 1993, S. 91-92
Herbert Wilhelmy: Die Holzwickeder Familie Natorp und ihre herausragenden Mitglieder. - Historischer Verein Holzwickede e.V., 1998, S. 28
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019, S. 746-747
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ