Johann Mayer von Wippingen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Ratsherren Johann Ulrich Krafft, Anton Schermar und Wolfgang Meckel, derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, ein der Pfarrkirchenbaupflege unterstehendes Gut in Wippingen, das zuvor Johann Schmid von Wippingen bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gut in gutem Kulturzustand zu halten und davon der Pfarrkirchenbaupflege jedes Jahr 11,5 Imi Fesen und 5 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Gulden Heugeld, 100 Eier, 2 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fällt das Gut an die Pfarrkirchenbaupflege zurück. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an dem Gut an geeignete Personen, die auch den Pfarrkirchenbaupflegern genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es auf diese oder eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen der Pfarrkirchenbaupflege von dem bisherigen Inhaber 0,5 Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.