Bischof Ludwig von Speyer entscheidet einen Streit zwischen dem Domkapitel und seinen Lehnsleuten Jörg und Albrecht Göler von Ravensburg über den Kirchensatz etc. zu Sulzfeld, dahin, dass letztere den Kirchensatz und ein Drittel am großen und kleinen Zehnt zu Sulzfeld, die das Domkapitel sich angemaßt hat, wieder als bischöfliches Lehen empfangen, dagegen zugunsten des Domkapitels auf den Kirchensatz zu Gemmingen und Stebbach unter Resignation des Pastors und Domherrn Eucharius Göler von Ravensburg verzichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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