Reichart und Weirich von Buch (Buche), Ritter, erlauben Erzbischof Baldowin von Trier bei Buch (Buche) [bei Simmern], das sie von diesem zu Lehen haben, einen Burgfrieden für sein Stift aufzurichten, mit Planken darum und eine Feste zu bauen und ihnen einen Platz dort zu bestimmen, auf dem sie eine Feste, als ewiges Offenhaus für Trier, bauen sollen. Das Hochgericht soll dort Trier bleiben, 1/3 von Niedergericht und Gülten sollen die Aussteller, 2/3 das Erzstift haben. Darüber sollen sie dem Erzbischof Urkunden geben mit Siegeln der Ritter Gilys Herr von Daun (Dunn), Heinrich von Densborn (Dienspurn), Friedrich von Ehrenburg (Erembergh), Johann Boos von Waldeck, Conrads des Roten von Schöneck, Welters von Treis (Tryß) Henrichs, Henrichs Bonen und Nicklaß Vrobeisen, Herren von Ulmen und Volkores [!] von Starkenburg. Die Aussteller bewilligen Erzbischof Baldewin und dessen Erzstift sich aus ihrem Teil des Hauses zu Wildburg (Wiltpergh) sich zu behelfen gegen jedermann und verzichten auf die vor einem Jahr gemachten Ansprüche. Siegler: Aussteller.