Der kaiserliche Notar Lambertus Harpstede, anders genannt von Ghärthe beurkundete einen zwischen Rygghart (Richard) Trybbe, dem Bürgermeister Hinrich Schröder nebst Diedrich Tydemann und Johann von Lindern als Bevollmächtigten der Stadt Oldenburg auf der einen Seite und Meynard Russche (Rusche) auf der anderen Seite zu Wildeshausen geschlossenen Vergleich, wonach einstweilen bis zum St. Jakobstage (25. Juli) zwischen der Partei des Grafen von Oldenburg und derjenigen Meynards Waffenstillstand herrschens soll.
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Der kaiserliche Notar Lambertus Harpstede, anders genannt von Ghärthe beurkundete einen zwischen Rygghart (Richard) Trybbe, dem Bürgermeister Hinrich Schröder nebst Diedrich Tydemann und Johann von Lindern als Bevollmächtigten der Stadt Oldenburg auf der einen Seite und Meynard Russche (Rusche) auf der anderen Seite zu Wildeshausen geschlossenen Vergleich, wonach einstweilen bis zum St. Jakobstage (25. Juli) zwischen der Partei des Grafen von Oldenburg und derjenigen Meynards Waffenstillstand herrschens soll.
U I 170
U I Urkunden I (1342-ca. 1534) - Nr. 1 bis 200-2
Urkunden I (1342-ca. 1534) - Nr. 1 bis 200-2
1518, Juli 2
Beschreibstoff: Papier
Urkunden
Ausfertigungsart: Ausfertigung
Ort: Wildeshausen
Datierung: "Int jar unsses hern Do men screff Dusent viffhundert und XVIII up Den Dach unssen Leven Frouwen visitationis."
Edition / Literatur: Oldenburger Urkundenbuch, Bd. 1 Nr. 427. - Vergl. über Rusche: Rüthning, Jahrbuch XX, S. 75ff, wo obige Urkunde nicht benutzt und daher (S. 78) eine vor dem Jahr 1521 geschlossene Waffenruhe nicht erwähnt wird.
Ort: Wildeshausen
Datierung: "Int jar unsses hern Do men screff Dusent viffhundert und XVIII up Den Dach unssen Leven Frouwen visitationis."
Edition / Literatur: Oldenburger Urkundenbuch, Bd. 1 Nr. 427. - Vergl. über Rusche: Rüthning, Jahrbuch XX, S. 75ff, wo obige Urkunde nicht benutzt und daher (S. 78) eine vor dem Jahr 1521 geschlossene Waffenruhe nicht erwähnt wird.
Zerter (durch den Namen Kasper, Melchior, Balthasar geschnitten)
Wildeshausen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.04.2025, 08:55 MESZ