Straßburgische Stifts-Acta, darin zu finden welcher Maßen, nachdem die vorige Handlung des Stifts Straßburg halben zwischen dem Administrator zu Straßburg und Herzog Friedrich zu Württemberg keinen Fortgang gehabt, eine neue Tractation vorgenommen worden zwischen Markgraf Georg Friedrich zu Brandenburg und Herzog Friedrich zu Württemberg mit Einwilligung der Administratorum zu Magdeburg und Straßburg, Vaters und Sohns, da dann die Sach nach etlichen zwischen den Brandenburgischen und Württembergischen zu Gmünd, Neuenstadt und Stuttgart gehaltenen Tagsatzungen endlich dahin verglichen worden, daß der Administrator zu Straßburg noch eine Zeitlang beim Stift bleiben solle, Herzog Ludwig Friedrich zu Württemberg aber zum Coadjutor aufgenommen, ihm auch Oberkirch samt 1/3 alles Einkommens wirklich eingeräumt werden, wie geschehen, damit aber die Evangelischen Capitulares gar übel zufrieden gewesen und solches keineswegs willigen wollen, dieweil es ohne ihren Consens und den Stift-Statutis zuwider, darüber dann allerhand Unrichtigkeiten und zum Teil Gewalttätigkeiten sowohl in der Stadt mit Occupierung eines Hauses zum Regenbogen, als außerhalb mit Einnehmung des Klosters Eschau und Sperrung anderer Gefälle, nachdem der Administrator unversehens aufgebrochen und hinweggezogen, vorgegangen. Item, was mit der Stadt und dem Capitel von den Chur-Pfälzischen und Markgräflich Badischen wegen ihrer beiderseits Vergleichung und Contentierung gehandelt worden.